TC Grün-Weiß Bad Meinberg

Seit dem 7. Mai ist der Freiluftsport Tennis in NRW wieder gestattet.

Auch wir öffnen hiermit unsere Anlage für die Sommersaison. Aber…

Folgende Richtlinien sind zu beachten:

Neben den Hinweisen für unseren Verein vom DTB, welche wir als verpflichtende Grundvoraussetzungen ansehen, wird das Tennisspielen unter weiteren Bedingungen erfolgen müssen. Das Land NRW lässt folgendes in der Coronaschutzverordnung, §9(4) verlauten:

„Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkeh- rungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) si- cherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch je- weils eine erwachsene Begleitperson zulässig.“

 Hieraus leiten wir folgende Richtlinien für unsere Anlage ab:

  • Die zu benutzenden Sanitäranlagen sind die im Erdgeschoss. Nur diese sind mit Desinfektionsmittel ausgestattet
  • Umziehen ist höchstens draußen gestattet. Besser zu Hause oder im eigenen Auto umziehen
  • Die Plätze sind nach Möglichkeit auf direktem Weg zu betreten und verlassen. Hierbei steht es dem Sportler jedoch frei, sich vor und nach dem Spiel auf der Toilette die Hände zu desinfizieren
  • Auch das Doppelspiel ist nun wieder gestattet, insofern man den Abstand von 1,5 m einhält. Hierzu sollten Stühle aus dem Eingangsbereich des Clubhauses mit auf den Platz genommen werden, damit auch in Pausen der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann.
  • Die sonst gern gesehenen Zuschauer sollten von den Sportlern höflich darauf hingewiesen werden, die Anlage zu verlassen

 Diesen Richtlinien ist unbedingt Folge zu leisten, da es zu Kontrollen des Ordnungsamtes kommen kann. Diese könnten gegebenenfalls sogar die Anlage schließen lassen.